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Fahrtenbuch? Nicht mit Google!

  • rain-kindsvater
  • 25. Okt. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Verwaltungsgericht Berlin kritisiert Behörden in Fahrerermittlung


Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 26.Juni 2024 entschieden, dass Behörden bei der Fahrerermittlung die Google-Bildsuche nutzen können.


I. Worum geht es?


Im November 2019 ordnete die Berliner Zulassungsbehörde gegenüber einem Unternehmen an, ein Jahr lang ein Fahrtenbuch für eines der Firmenfahrzeuge zu führen.


Die Klägerin legte dagegen Widerspruch ein.


Das Gericht hob die Entscheidung der Behörde auf.


II. Die wesentlichen Entscheidungsgründe


Es lag keine Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, § 31a) vor.


Die Behörden seien verpflichtet, alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Fahrer des Fahrzeuges zu ermitteln. In der heutigen digitalen Welt sei es angemessen, auf Methoden wie die Google-Bildsuche zurückzugreifen.


Dem Richter selbst war es durch eine schnelle Google-Bildersuche innerhalb kürzester Zeit gelungen, den Geschäftsführer der Firma als Fahrer des geblitzten Pkw zu identifizieren.


Weniger zu unternehmen, unterlaufe den Untersuchungsgrundsatz nach § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWG) in Verbindung mit § 160 Abs. 1 und 2 Strafprozessordnung (StPO).


Zum Schluss mahnte das Gericht, dass die Fahrtenbuchauflage nicht dazu diene, die fehlende Mitwirkung des Fahrzeughalters bei der Aufklärung zu sanktionieren, sondern präventiven Charakter habe.


III. Fazit


Das Urteil zeigt, dass Behörden nicht auf veraltete Methoden setzen dürfen. Für Fahrzeughalter bietet dieses Urteil die Chance sich gegen eine Fahrtenbuchauflage zu wehren.


Verwaltungsgericht Berlin - Urt. v. 26.06.2024, Az. 37 K 11/23


Bild: ChatGPT



 
 
 

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